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   BGH, 25.11.2020 - 1 StR 420/20   

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https://dejure.org/2020,45770
BGH, 25.11.2020 - 1 StR 420/20 (https://dejure.org/2020,45770)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2020 - 1 StR 420/20 (https://dejure.org/2020,45770)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2020 - 1 StR 420/20 (https://dejure.org/2020,45770)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strengere Darlegungsanforderungen an die Gefahrenprognose durch Einordnung der Anlasstaten als geringfügig i.R.d. Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Darlegungsanforderungen im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose bei geringfügigen Anlasstaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63 S. 2
    Strengere Darlegungsanforderungen an die Gefahrenprognose durch Einordnung der Anlasstaten als geringfügig i.R.d. Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gefahrenprognose im Sicherungsverfahren - und die Urteilsgründe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 535/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 1 StR 420/20
    Sind die Anlasstaten nur als geringfügig einzuordnen, gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB strengere Darlegungsanforderungen: Die besonderen Umstände im Sinne dieser Vorschrift müssen die schmale Tatsachenbasis in Folge der anders gelagerten Anlassdelikte ausgleichen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 2 StR 523/18, BGHR StGB § 63 Satz 2 besondere Umstände 1 Rn. 12; vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 617/19 Rn. 9 und vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16 Rn. 14; Urteil vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17 Rn. 21).

    Allein mit der allgemein erhöhten Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter kann die Gefährlichkeitsprognose nicht begründet werden (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16 Rn. 14; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 Rn. 15).

  • BGH, 30.11.2017 - 3 StR 385/17

    Isolierte Anfechtung der Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Revision;

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 1 StR 420/20
    Sind die Anlasstaten nur als geringfügig einzuordnen, gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB strengere Darlegungsanforderungen: Die besonderen Umstände im Sinne dieser Vorschrift müssen die schmale Tatsachenbasis in Folge der anders gelagerten Anlassdelikte ausgleichen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 2 StR 523/18, BGHR StGB § 63 Satz 2 besondere Umstände 1 Rn. 12; vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 617/19 Rn. 9 und vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16 Rn. 14; Urteil vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17 Rn. 21).
  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 1 StR 420/20
    Allein mit der allgemein erhöhten Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter kann die Gefährlichkeitsprognose nicht begründet werden (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16 Rn. 14; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 Rn. 15).
  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 617/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose;

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 1 StR 420/20
    Sind die Anlasstaten nur als geringfügig einzuordnen, gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB strengere Darlegungsanforderungen: Die besonderen Umstände im Sinne dieser Vorschrift müssen die schmale Tatsachenbasis in Folge der anders gelagerten Anlassdelikte ausgleichen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 2 StR 523/18, BGHR StGB § 63 Satz 2 besondere Umstände 1 Rn. 12; vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 617/19 Rn. 9 und vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16 Rn. 14; Urteil vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17 Rn. 21).
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 25/20

    Schuldunfähigkeit (alternatives Fehlen der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit);

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 1 StR 420/20
    Auf die hiergegen gerichtete Revision des Beschuldigten hat der Senat mit Beschluss vom 12. Februar 2020 - 1 StR 25/20 - die Verhängung der Maßregel aufgehoben, da die Feststellungen zur subjektiven Tatseite nicht tragfähig belegt waren und darüber hinaus offenblieb, ob das Landgericht die Maßregel auf eine fehlende Einsichts- oder eine aufgehobene Steuerungsfähigkeit gestützt hatte.
  • BGH, 23.01.2019 - 2 StR 523/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 1 StR 420/20
    Sind die Anlasstaten nur als geringfügig einzuordnen, gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB strengere Darlegungsanforderungen: Die besonderen Umstände im Sinne dieser Vorschrift müssen die schmale Tatsachenbasis in Folge der anders gelagerten Anlassdelikte ausgleichen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 2 StR 523/18, BGHR StGB § 63 Satz 2 besondere Umstände 1 Rn. 12; vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 617/19 Rn. 9 und vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16 Rn. 14; Urteil vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17 Rn. 21).
  • BGH, 03.03.2020 - 1 StR 51/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 25.11.2020 - 1 StR 420/20
    bb) Soweit das Landgericht für seine Prognose ergänzend das Verhalten des Beschuldigten in der Untersuchungshaft herangezogen hat, sind etwaige aggressive Verfehlungen weder präzise noch im Strengbeweisverfahren zur tatgerichtlichen Überzeugung (§ 261 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2020 - 1 StR 51/20 Rn. 3) festgestellt.
  • KG, 16.08.2023 - 3 Ws 38/23

    Bedrohung(en) als Anlasstat(en) für eine einstweilige Unterbringung nach § 63

    Nach der Vorschrift müssen zusätzlich "besondere Umstände" vorliegen, die die schmale Tatsachenbasis in Folge der anders gelagerten Anlassdelikte ausgleichen (BGH, Beschluss vom 25. November 2020 - 1 StR 420/20 - m. w. N., juris).

    Unabhängig davon, ob diesen Formulierungen überhaupt eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades entnommen werden kann, darf die Gefährlichkeitsprognose allein mit der allgemein erhöhten Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter nicht begründet werden (BGH, Beschluss vom 25. November 2020 - 1 StR 420/20 - m. w. N.; BGH, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 359/16 - m. w. N., beide juris).

    Aufgrund der vom Senat bislang vermissten vertieften Auseinandersetzung mit den für die Gefährlichkeitsprognose relevanten Parametern weist der Senat nur vorsorglich darauf hin, dass im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose des § 63 StGB aggressive Verfehlungen und andere nicht verfahrensgegenständliche Taten, die nicht im Strengbeweisverfahren als Ergebnis einer Beweisaufnahme nach § 261 StPO festgestellt wurden, ebenso wenig berücksichtigt werden dürfen (BGH, Beschluss vom 22. September 2021 - 1 StR 305/21 - m. w. N.; BGH, Beschluss vom 25. November 2020 - 1 StR 420/20 - beide juris; Cirener in LK, StGB 13. Aufl., § 63 Rn. 132) wie solche, die nicht nachweisbar in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (BGH, Beschluss vom 22. September 2021 - 1 StR 305/21 - m. w. N., juris).

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    Auf solche unpräzisen Angaben vom "Hörensagen" kann die außerordentlich belastende Maßnahme des § 63 StGB jedoch nicht gestützt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2020 - 1 StR 420/20 Rn. 7; vom 3. März 2020 - 1 StR 51/20 Rn. 3 und vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20 Rn. 9, 11).
  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 34/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Soweit das Landgericht auf das "sexuell übergriffige Verhalten" in der einstweiligen Unterbringung abgestellt hat (UA S. 55), sind solche Verfehlungen weder präzise noch im Strengbeweisverfahren zur tatgerichtlichen Überzeugung festgestellt (§ 261 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2021 - 6 StR 199/21 Rn. 4; vom 25. November 2020 - 1 StR 420/20 Rn. 7 und vom 3. März 2020 - 1 StR 51/20 Rn. 3).
  • BGH, 23.03.2023 - 1 StR 47/23

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche

    Sind die Anlasstaten nur als geringfügig einzuordnen, gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB noch strengere Darlegungsanforderungen: Die besonderen Umstände im Sinne dieser Vorschrift müssen die schmale Tatsachenbasis in Folge der anders gelagerten Anlassdelikte ausgleichen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 25. November 2020 - 1 StR 420/20 Rn. 4 und vom 23. Januar 2019 - 2 StR 523/18, BGHR StGB § 63 Satz 2 besondere Umstände 1 Rn. 12; je mwN).
  • BGH, 06.07.2021 - 5 StR 145/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose unter

    Denn es hat die Erwartung erheblicher rechtswidriger Taten nicht nur auf diesen einen statistischen Gesichtspunkt gestützt (vgl. zu unzureichender Begründung einer Gefahrenprognose allein mit der im Allgemeinen erhöhten Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11; Beschlüsse vom 2. August 2016 - 2 StR 195/16, StV 2017, 591; vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575; vom 25. November 2020 - 1 StR 420/20 mwN).
  • BGH, 20.01.2022 - 5 StR 447/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur

    Der Senat besorgt nicht, dass die Gefährlichkeitsprognose sich auf nicht ordnungsgemäß belegte Übergriffe in der Vergangenheit stützt (vgl. hierzu BGH, Bechlüsse vom 25. November 2020 - 1 StR 420/20; vom 3. März 2020 - 1 StR 51/20).
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